Allgemeine Geschäftsbedingungen

von JODA & Friends Consulting Ltd.

 

§ 1 Geltung

1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) gelten für alle abgeschlossenen Verträge über JODA & Friends Consulting Ltd.. Abweichende oder widersprechende AGB des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn JODA & Friends Consulting Ltd. diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Der Vertragsabschluss bedarf der Schriftform, um rechtswirksam zu werden. Die Schriftform wird auch durch Übermittlung der Auftragsbestätigung per E-Mail gewahrt.

2) Der Kunde verpflichtet sich, die Eignung der Kandidat:innen, die durch JODA & Friends Consulting Ltd. vorgeschlagen wurden, zu prüfen. Der Kunde trägt mit Abschluss des Arbeitsvertrages mit dem Arbeitnehmer die alleinige Verantwortung für die Auswahlentscheidung. JODA & Friends Consulting Ltd. haftet nicht für Schäden, die sich wegen einer eventuellen Nichteignung der Kandidat:innen ergeben.

 

§ 2 Vertragsgegenstand

1) JODA & Friends Consulting Ltd. sucht im Auftrag des Kunden das entsprechend qualifizierte Personal. Dazu werden mit Kandidat:innen Interviews durchgeführt, um die Eignung für die entsprechende Stelle festzustellen. Die daraus entwickelten Bewerbungsunterlagen werden zur Prüfung an den Kunden geleitet. Auf Wunsch erfolgen persönliche Vorstellungen der Kandidat:innen. Zusatzauskünfte und Referenzen werden bei Bedarf gerne bekannt gegeben. Kandidat:innen, die von JODA & Friends Consulting Ltd. vorgeschlagen werden, dürfen innerhalb von 12 Monaten nicht ohne Kenntnis von JODA & Friends Consulting Ltd. direkt oder indirekt beim Kunden beschäftigt werden. Anderenfalls stellt JODA & Friends Consulting Ltd. ein Honorar auf Basis des unter § 3 beschriebenen Jahresbruttogehaltes in Rechnung.

 

§ 3 Vermittlungshonorar

1) Kommt zwischen dem Kunden und einem der von JODA & Friends Consulting Ltd. vorgestellten Kandidat:innen ein Arbeitsvertrag zustande, entsteht der Anspruch auf das vereinbarte Vermittlungshonorar, welches auf Basis des Brutto-Jahresgehalts des Kandidaten inkl. Sonderzahlungen, Provisionen, Prämien, Zulagen und Zuschläge berechnet wird.

Vermittlungshonorar:
25% des Jahresbruttogehalts bei Unterzeichnung des Arbeitsvertrags bei Gehältern bis 64.999,99 €
30% des Jahresbruttogehalts bei Unterzeichnung des Arbeitsvertrags bei Gehältern ab 65.000,00 €

2) Rechnungen sind ohne Abzug von Skonto sofort nach Eingang zu bezahlen. Die Fälligkeit der Forderung wird mit Rechnungsstellung und das Zahlungsziel mit 14 Tagen vereinbart. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist jeweils zuzüglich im Reverse Charge Verfahren zu zahlen.

 

§ 4 Nachbesetzung eines Ersatzbewerbers

1) Wird das Vertragsverhältnis mit einem Bewerber, innerhalb der ersten 3 Monate ab dem ersten Einsatztag beendet, führt JODA & Friends Consulting Ltd. gegen Nachweis des Kündigungsschreibens eine kostenfreie Nachbesetzung der Position durch. Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus betriebsbedingten Gründen (hierfür ist der Kunde darlegungs- und beweispflichtig), führt nicht zu einer kostenfreien Nachbesetzung.
Sollte der Kunde, eine Tochtergesellschaft des Kunden oder ein, mit diesen verbundenes Unternehmen, einen Bewerber nach einer Beendigung des Vertragsverhältnisses innerhalb eines Zeitraumes von 6 Monaten nach Beendigung erneut beauftragen, wird eine gemäß der vorstehenden Ziffer 3 berechnete volle Gebühr ohne Anspruch auf kostenfreie Nachbesetzung fällig.

 

§ 5 Diskretion und Schweigepflicht

1) Der Kunde verpflichtet sich zur absoluten Diskretion zu persönlichen und beruflichen Verhältnissen von JODA & Friends Consulting Ltd. vorgestellten Kandidaten. Bewerbungsunterlagen sind Eigentum von JODA & Friends Consulting Ltd. und dürfen nicht an Dritte weitergeleitet werden. Andernfalls kann JODA & Friends Consulting Ltd. eine Zahlung in Höhe des Honorars gemäß § 3 dieser AGB fordern. Referenzeinholungen des Kunden bei gegenwärtigen oder früheren Arbeitgebern bzw. anderen Personen dürfen nur mit Einverständnis des Kandidaten und JODA & Friends Consulting Ltd. erfolgen.

2) JODA & Friends Consulting Ltd. verpflichtet sich, über alle Tatsachen, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, soweit man nicht zu Weitergabe solcher befugt ist. JODA & Friends Consulting Ltd. ist befugt, anvertraute und personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung zu verarbeiten und zu speichern.

 

§ 6 Datenschutz

1) Beide Parteien sind sich einig, dass sie beim Austausch von Bewerberdaten jeweils als eigene Verantwortliche im Sinne des Datenschutzrechts einzustufen sind. Einer Auftragsverarbeitungsvereinbarung zwischen beiden Parteien bedarf es insofern nicht. Rechtsgrundlage für die Übermittlung von Bewerberdaten an den Kunden ist die jeweilige Einwilligung des Bewerbers.

2) Sofern der Kunde kein Interesse an einem Bewerber hat, sind dessen Bewerberdaten vom Kunden, mit Ausnahme von Vor- und Nachnamen des Bewerbers, spätestens nach 6 Monaten zu löschen. Vor- und Nachnamen des Bewerbers in Kombination mit dem Geburtsdatum hat der Kunde erst nach 12 Monaten zu löschen, um seine Vertragsverpflichtungen aus §2 erfüllen zu können. Datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage für die weitere Speicherung ist das berechtigte Interesse beider Parteien an der wirtschaftlichen Durchführung dieses Vertrags, Art. 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO.

3) JODA & Friends Consulting Ltd. verpflichtet sich, sämtliche während der Zusammenarbeit mit dem Kunden bekannt gewordenen Informationen über das Unternehmen des Kunden vertraulich zu behandeln. Der Kunde verpflichtet sich ebenfalls, sämtliche von JODA & Friends Consulting Ltd. erhaltene Informationen über die Bewerber vertraulich zu behandeln.

 

§ 7 Haftungsbegrenzung (Dienstleistungen)

1) JODA & Friends Consulting Ltd. übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt und die Richtigkeit der Angaben in den Profildaten der Kandidaten:innen sowie weiteren von den Kandidat:innen generierten Inhalten.

2) Für sonstige Schäden, soweit sie nicht auf der Verletzung von Kardinalpflichten (solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf) beruhen, haftet JODA & Friends Consulting Ltd. nur, wenn sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von JODA & Friends Consulting Ltd. beruhen.

3) Die Schadensersatzansprüche sind, auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Sie betragen im Falle des Verzuges höchstens 5% des Auftragswertes.

4) Schadenersatzansprüche, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Freiheit beruhen, verjähren nach 30 Jahren; im Übrigen nach 1 Jahr, wobei die Verjährung mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste (§ 199 Abs.1 BGB).

 

§ 8 Salvatorische Klausel

1) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine rechtswirksame Regelung ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck und der Interessenregelung der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt.

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